Statuten Chinderguggemusik Sprisseli

Rechtsform, Zweck und Sitz

Art. 1

Unter dem Namen „Sprisseli“ mit Sitz in Halten besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der Zweck des Vereins:

- Den Kindern das Musizieren spielerisch näher zu bringen

- Die Kinder das Fasnachtsbrauchtum mitgestalten zu lassen

- Pflege der Freundschaft und Geselligkeit

 

Organisation

Art. 3

Die Organe des Vereins sind:

- die Vereinsversammlung

- der Vorstand

Art. 4

Die Mittel des Vereins bestehen aus Sponsorenbeiträgen sowie dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten. Auf einen Mitgliederbeitrag wird verzichtet, jedoch kann für spezielle Aufwendungen ein Beitrag erhoben werden.

 

Mitgliedschaft

Art. 5

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Art. 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a) den Austritt.

b) den Ausschluss

Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

 

Generalversammlung

Art. 7

Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand brieflich oder elektronisch einberufen.

Art. 8

Eine Beschlussfassung kann auch erfolgen, wenn der Gegenstand nicht traktandiert wurde.

 

Vorstand

Art. 9

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Art. 10

Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht von Gesetzes wegen der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

Art. 11

Der Vorstand erstellt ein Organisationsreglement für den Verein. Er informiert die Mitglieder brieflich oder elektronisch über Änderungen

 

Auflösung

Art. 12

Die Auflösung des Vereins erfolgt gemäss ZGB Art. 76ff.

 

Diese Statuten wurden von der Vereinsversammlung am 21.08.2017 in Halten beschlossen.

Für den Vorstand

Nadine Müller                                                                                 Corinne Kupferschmid