Statuten Chinderguggemusik Sprisseli
Rechtsform, Zweck und Sitz
Art. 1
Unter dem Namen „Sprisseli“ mit Sitz in Halten besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Der Zweck des Vereins:
- Den Kindern das Musizieren spielerisch näher zu bringen
- Die Kinder das Fasnachtsbrauchtum mitgestalten zu lassen
- Pflege der Freundschaft und Geselligkeit
Organisation
Art. 3
Die Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
Art. 4
Die Mittel des Vereins bestehen aus Sponsorenbeiträgen sowie dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten. Auf einen Mitgliederbeitrag wird verzichtet, jedoch kann für spezielle Aufwendungen ein Beitrag erhoben werden.
Mitgliedschaft
Art. 5
Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Art. 6
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) den Austritt.
b) den Ausschluss
Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Generalversammlung
Art. 7
Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand brieflich oder elektronisch einberufen.
Art. 8
Eine Beschlussfassung kann auch erfolgen, wenn der Gegenstand nicht traktandiert wurde.
Vorstand
Art. 9
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Art. 10
Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht von Gesetzes wegen der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
Art. 11
Der Vorstand erstellt ein Organisationsreglement für den Verein. Er informiert die Mitglieder brieflich oder elektronisch über Änderungen
Auflösung
Art. 12
Die Auflösung des Vereins erfolgt gemäss ZGB Art. 76ff.
Diese Statuten wurden von der Vereinsversammlung am 21.08.2017 in Halten beschlossen.
Für den Vorstand
Nadine Müller Corinne Kupferschmid